1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Durch die verbindliche Reservierung einer Ferienwohnung bei Untersberg Appartement über den Vermieter entsteht ein rechtskräftiger Vertragsabschluss. Die Buchung kann über das Internet, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag wird wirksam, sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen und die Buchungsbestätigung durch den Vermieter per E-Mail, WhatsApp oder anderen Kommunikationsplattformen übermittelt wurde.

2. Zahlung

Die Miete umfasst pauschal die Kosten für die Endreinigung und die Kurtaxe, die an die Gemeinde zu entrichten ist. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung sind 50% des Gesamtpreises auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die restlichen 50% des Betrags sind bis spätestens 5 Tage vor Reiseantritt fällig und ebenfalls zu überweisen. Falls die Buchung kurzfristig erfolgt, ist der gesamte Reisepreis umgehend zu überweisen oder kann, in Ausnahmefällen nach Absprache, bei der Anreise entrichtet werden. Es wird keine Kaution erhoben.

3. Anreise

Das Mietverhältnis startet am Anreisetag um 15:00 Uhr, wenn die Ferienwohnung übernommen wird, und endet am letzten Tag um 10:00 Uhr, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

4. Abreise

Am Tag der Abreise sollte die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person zurückgegeben werden. Die Kosten für die Endreinigung sind in der Miete enthalten. Bei der Abreise sind die Türen und Fenster zu schließen, und das Geschirr ist gespült zurückzulassen. Alle Schlüssel sind persönlich zu übergeben. Der Vermieter oder sein Beauftragter behält sich das Recht vor, eine gründliche Kontrolle durchzuführen. Sollten irgendwelche Mängel (z.B. Beschädigungen oder Verlust von Inventar) festgestellt werden, müssen diese schriftlich dokumentiert und vom Mieter durch Unterschrift bestätigt werden.

5. Schlüssel

Am Tag der Anreise wird dem Mieter nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt übergeben. Sollte ein Schlüssel verloren gehen, ist der Mieter dazu verpflichtet, dies umgehend zu melden. Die entstehenden Kosten für den Austausch des Schließsystems trägt der Mieter.

6. Personen

Das Mietobjekt darf ausschließlich von den vertraglich vereinbarten Personen gemäß der Buchung genutzt werden. Jegliche nachträglichen Änderungen müssen vom Vermieter schriftlich genehmigt werden. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Übernachtungen von Personen aufgrund der zu entrichtenden Kurtaxe. Falls gegen diese Regelung verstoßen wird, behält sich der Vermieter das Recht vor, nicht in der Buchung aufgeführte Personen von der Ferienunterkunft zu verweisen. Darüber hinaus können Verstöße zu potenziellen Schadenersatzansprüchen führen.

7. Haustiere & Rauchen

Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet, auch nicht für die Besucher der Mieter. Des Weiteren wird darum gebeten, innerhalb der Ferienwohnungen nicht zu rauchen (Rauchverbot im Gebäude). Im Außenbereich stehen Aschenbecher zur Verfügung.

8. Instandhaltung

Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Räumlichkeiten sowie das Inventar sorgfältig zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Sollten während der Mietzeit Schäden an der Ferienwohnung oder dem Wohngrundstück entstehen oder Inventar fehlen, ist der Mieter dafür verantwortlich, es sei denn, er kann nachweisen, dass weder er noch die Personen, die ihn begleiten, für den Schaden oder das Fehlen des Inventars verantwortlich sind. Falls Unvollständigkeiten im Inventar oder bestehende Mängel am Mietobjekt festgestellt werden, muss der Mieter den Vermieter umgehend darüber informieren, ansonsten kann der Vermieter entsprechende Ersatzansprüche geltend machen.

9. Vermieter – Pflichten

Nach wirksamem Vertragsabschluss ist der Vermieter dazu verpflichtet, das Mietobjekt vertragsgemäß bereitzustellen und zu übergeben. Falls es trotz aller Sorgfalt des Vermieters oder aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu verantworten hat (z. B. Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus usw.), dem Mieter nicht möglich ist, die Ferienwohnung wie vereinbart zu nutzen, haftet der Vermieter lediglich bis zur Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.

10. Stornobedingungen

Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten

  • Stornierung der Buchung bis 30 Tage vor Mietbeginn: € 50,00 (pauschale Bearbeitungsgebühr)
  • Stornierung der Buchung ab 29. bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des vereinbarten Mietpreises
  • Stornierung der Buchung ab 13. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Vermieter die schriftliche Rücktrittserklärung des Mieters erhält (eine E-Mail ist ausreichend). Im Falle eines Rücktritts und einer gleichzeitigen Umbuchung haftet der Mieter für pauschale Bearbeitungskosten in Höhe von 50,00 €.

Eine vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter gemeldet werden muss, berechtigt diesen nicht dazu, Rück- oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der Mieter ist auch in diesem Fall verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu zahlen.

Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Ersatzmieter präsentiert, der schriftlich bestätigt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung ausstellen.

11. Nutzungsregeln

Generell sind in der Ferienwohnung alle üblichen Einrichtungsgegenstände für den Mieter zur Nutzung verfügbar. Es besteht eine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:30 Uhr am nächsten Tag. Klimaanlagen oder andere elektronische Geräte sollten sparsam verwendet werden. Das Aufladen eines Elektroautos ist von den Mietobjekten ausdrücklich nicht gestattet.